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Einfach und schnell

Unser Ratgeber für Ihre Therapie

Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha geltend machen.

Viele Patienten sind sich nicht bewusst, dass sie das Recht haben, eine Rehaklinik auszuwählen, die zu ihrem individuellen Krankheitsbild passt. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen darüber, wie Sie bereits bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen können. Unser Ziel ist es, Sie bei der Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme zu unterstützen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Formulare zentral zur Verfügung, sodass Sie sie bequem herunterladen können.

Unsere gut strukturierte Sammlung von Dokumenten soll Ihnen die notwendigen Unterlagen bereitstellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation unkompliziert und reibungslos zu stellen. Die Einbeziehung Ihres behandelnden Arztes ermöglicht den Kostenträgern eine fundierte Bewertung des Antrags und eine angemessene Bewilligung der erforderlichen Maßnahmen.

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Reha in unserer Klinik durchzuführen, nutzen Sie bitte Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Gesetzlich steht es Ihnen frei, die Reha-Klinik Ihrer Wahl zu bestimmen, um Ihren berechtigten Wünschen zu entsprechen. Bereits bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre bevorzugte Klinik anzugeben. Viele Patienten machen bereits heute von dieser Option Gebrauch und äußern den ausdrücklichen Wunsch, ihre Reha in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung durchführen zu wollen.

Der erste Schritt zur Überwindung von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit erfolgt oft über Beratungsstellen. Hier erhalten Betroffene qualifizierte Informationen und professionelle Beratung, um die erforderlichen Schritte einzuleiten. Anschließend folgen weitere Behandlungsmaßnahmen.

Bei einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten erfolgt zunächst eine Entzugsbehandlung. Diese wird von der Krankenkasse finanziert und findet in der Regel in spezialisierten psychiatrischen Fachkliniken statt, da eine medizinische und ärztliche Begleitung notwendig ist.

Idealerweise schließt sich direkt an die körperliche Entzugsbehandlung und Entgiftung eine Entwöhnungsbehandlung an. In suchtmedizinischen Rehabilitationszentren arbeiten Ärzte, Therapeuten und Suchtexperten zusammen. Das Ziel ist die langfristige Überwindung des Suchtverhaltens durch psychologische, soziale und medizinische Unterstützung. Die Klinik Bad Blankenburg ist auf diese Art der Behandlung spezialisiert.

Bei Versicherten der Rentenversicherung ist der Rentenversicherungsträger der Kostenträger für die suchtmedizinische Rehabilitation. Die Beantragung erfolgt bei diesem Träger unter der Bezeichnung "suchtmedizinische Rehabilitation".

Nach Abschluss einer Rehabilitation wird eine Nachsorge oder die Teilnahme an Sucht-Selbsthilfegruppen empfohlen.

Vor Aufnahme ist zunächst die Kostenfrage zu klären und ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger zu stellen, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenkasse. Eine Einweisung durch den Hausarzt genügt nicht.

Für die Antragstellung gibt es spezielle Formulare. Da neben dem Antrag auch ein Sozialbericht sowie ein ärztliches Gutachten erstellt werden müssen, empfehlen wir, die Hilfe einer örtlichen Suchtberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Dort können die Antragsunterlagen ausgefüllt, zusammengestellt und weitergeleitet werden. Das Arztgutachten kann durch Ihren Hausarzt erstellt werden. Falls Sie vorher in einem Krankenhaus eine Entgiftungsbehandlung durchführen, kann die Antragsstelle auch durch den dortigen Sozialdienst als Schnelleinweisungsverfahren durch die DRV MD erfolgen.

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind. Sie leitet den Vorgang ggf. an die Krankenkasse weiter, falls diese zuständig ist.

Da in der Klinik Bad Blankenburg zumeist Patienten und Patientinnen aus der Region Mitteldeutschland, d.h. Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt werden, sind die zuständigen Leistungsträger in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland, die Knappschaft-Bahn-See und Krankenkassen. Versicherte aus anderen Regionen können bei ihrer Rentenversicherung ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in unserem Haus stellen. Argumente für eine Behandlung in der Klinik Bad Blankenburg gründen sich häufig auf spezielle Konzepte, z.B. der Behandlung von Doppeldiagnosen und Boderline-Persönlichkeitsstörungen sowie der Mutter-Vater-Kind-Therapie.

Wenn Sie nicht mehr im Erwerbsleben stehen und auf Dauer eine Rente beziehen, geht es bei Ihnen nicht mehr um eine berufliche Rehabilitation. Dann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Auch hier muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Wenn Sie bisher noch gar nicht versicherungspflichtig tätig waren, übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten.

Die Kostenzusage bleibt ein halbes Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden, beispielsweise in Form eines Kurzantrages in Ergänzung der alten Unterlagen.

In der Regel macht die Beratungsstelle oder Entgiftungsstation einen Aufnahmetermin mit unserer Verwaltung aus. Sie können bei Vorliegen einer Kostenzusage diesen Termin auch persönlich absprechen.

Beamte und Selbstständige klären die Kostenübernahme mit ihrem Versorgungswerk, z.B. der Beihilfe und/oder mit ihrer privaten Krankenversicherung. Für beide Gruppen gilt, dass sie für ihre Kosten in der Klinik ganz oder teilweise selbst aufkommen. Daher ist für eine Aufnahme in unserer Klinik auch kein Sozialbericht bzw. ärztliches Gutachten erforderlich. Dennoch macht es Sinn, wenn mögliche Vorbefunde, z. B. des Hausarztes, zeitnah erhoben werden und uns zur Verfügung gestellt werden. Es ist empfehlenswert, wenn Sie als Privatpatient vor Aufnahme Kontakt mit unserem leitenden Therapeuten aufnehmen.

Für die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehhabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen gibt es spezielle Antragsformulare. Teile der Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.

Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder mit Ihrem PC ausfüllen können.

Im Internet finden Sie einige Informationsquellen für die Auswahl einer geeigneten Rehaklnik.

Nicht jede Klinik ist für jeden Menschen geeignet. Bei der Auswahl Ihrer Klinik sollten Sie sich am besten folgende Fragen stellen:

  • Ist die Reha-Klinik auf die Behandlung stoffgebundener Süchte und die Suchtauslöser Alkohol, Medikamente, Drogen etc. spezialisiert?
  • Welche Umgebung bevorzuge ich – Berge, Meer und in welcher Entfernung zu meiner Heimat? Mögen Sie Wälder und die Natur?
  • Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und schafft eine heilende Atmosphäre?
  • Gibt es besondere Therapieformen, Behandlungsangebote und -konzepte? In unserer Klinik Bad-Blankenburg gibt es bspw. Eltern-Kind-Therapien, Therapien für kognitiv eingeschränkte Patienten und Patienten mit Borderline-Störung. 
  • Welche Klinik ist zertifiziert und gewährleistet somit eine hohe Qualität?

Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitätsmanagement-Systeme implementiert haben. Sie erfüllen das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sowie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Zusätzlich sind die internen Arbeitsabläufe nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Haben Sie schon in unseren "Häufigen Fragen" nachgeschaut? 

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.

zu den häufigen Fragen